DV 2.2026 (Diözesanversammlung)
Die Diözesanversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Diözesanverbandes. Sie trifft die grundlegenden inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen über die Verwirklichung seiner Ziele und die Erfüllung seiner Aufgaben. Die genaue Tagesordnung ist der Einladung zu entnehmen, die etwa vier Wochen vor der Versammlung per Mail an alle 1. Vorsitzenden und 1. Schriftführenden der Ortsgruppen geht. Teilnehmen […]
